Alexander Meyer-Kretschmer, Düsseldorf
Die Acrylamid-Empfehlung des Verbands Deutscher Großbäckereien
Die EU-Acrylamid-Verordnung 2017/2158 legt seit 2018 Richtwerte für zahlreiche Lebensmittel fest, darunter auch Brot und Feinbackwaren.

Die Acrylamid-Empfehlung des Verbands Deutscher Großbäckereien
Alexander Meyer-Kretschmer, Düsseldorf
Die EU-Acrylamid-Verordnung 2017/2158 legt seit 2018 Richtwerte für zahlreiche Lebensmittel fest, darunter auch Brot und Feinbackwaren. Schon früh hat sich aber gezeigt, dass in der Praxis immer wieder Probleme bei der Zuordnung von Backwaren zu den korrekten Richtwerten entstehen. Das liegt zum einen an der Vielzahl verschiedenster Backwaren am Markt, zum anderen an zum Teil verwirrend formulierten Kategorien im Gesetzestext, aber auch in Leitlinien und Empfehlungen der EU-Kommission.
I. Richtwerte für Acrylamid: Verordnungen, Leitlinien, Empfehlungen
Zu diesem Themenkomplex hat der Autor in Ausgabe 3/2018 dieser Zeitschrift, S. 105 ff., einen umfassenden Artikel verfasst. Die Grundzüge der Problemstellung sollen hier noch einmal dargestellt werden.
1. Richtwerte der Acrylamid-Verordnung
In Anhang I der Verordnung 2017/2158 sind folgende Richtwerte für Backwaren festgelegt:


