Ein Kommentar von Thomas F. Voigt
Erneut eine nicht nachvollziehbare Auflage bei der Prophylaxe von Ratten und Mäusen
Ab dem 1.7.2026 ist es mit einer Übergangsfrist von einem Jahr verboten, toxische Köder zur Schadnagerprophylaxe einzusetzen. Eine Gefahr für die Hygiene und Sicherheit in der Lebens- und Futtermittelbranche.
Thomas F. Voigt leitet ein Sachverständigenbüro für Parasitologie und Schädlingsbekämpfung in Laudenbach/Bergstraße.
© Thomas F. Voigt
Bereits seit 2013 kommt es beim Thema Prophylaxe und Bekämpfung von Ratten und Mäusen immer wieder zu diversen, teilweise nicht nachvollziehbaren Auflagen. Ein zentraler Stein des Anstoßes war und ist immer noch die Schadnagerprophylaxe mit toxischen Wirkstoffen. Seitens der zuständigen Behörden war man stets bemüht, diese zu unterbinden.
In den Jahren vor 2013 war es aber in der gesamten Lebens- und Futtermittelbranche vollkommen normal, toxische Köder auch in der Prophylaxe einzusetzen. Ein entscheidender und wichtiger Grund dafür war, dass man bereits beim ersten Auftreten von Ratten und Mäusen automatisch und ohne Zeitverzögerung Gegenmaßnahmen ergreifen konnte und nicht erst lange warten musste, bis sich der Befall offenbarte. Für die Sicherheit der Lebens- und Futtermittel ist dies nach wie vor unabdingbar. Bei den ersten Auflagen im Jahre 2013 war es erst einmal nicht zulässig, bei der Schadnagerprophylaxe toxische Wirkstoffe einzusetzen. Erst durch Einspruch und Protest seitens des Lebensmittelverbandes Deutschland, damals BLL, wurde dieses Verbot dann 2014 wieder gekippt.
In den Jahren danach war es über eine Ausnahmeregelung wieder zulässig, bei der Schadnagerprophylaxe in Lebensmittelbetrieben unter bestimmten Voraussetzungen toxische Köder einzusetzen. Aber bereits im Jahre 2024 kündigte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) an, dieses ab 2026 wieder unterbinden zu wollen. Insgesamt 18 Lebensmittelverbände und 8 Verbände der Schädlingsbekämpfer positionierten sich schriftlich gegen ein solches Vorhaben und erläuterten in ihren Positionspapieren u.a., dass ein solches Verbot die Hygiene und Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln massiv gefährden würde.
Aber trotz aller vernünftigen Gegenargumente und sachlichen Einwände auf Seiten der gesamten Lebensmittelbranche wurde jetzt vom BAuA bekannt gegeben, dass es ab dem 1.7.2026 mit einer Übergangsfrist von einem Jahr verboten ist, toxische Köder zur Schadnagerprophylaxe einzusetzen. Wobei dieses streng genommen und rechtlich kein Verbot im eigentlichen Sinne ist, sondern durch das Auslaufen alter Produktzulassungen bedingt ist, die die Anwendung von toxischen Ködern noch erlauben.
Aber es wäre sicher auch in der Macht der Behörden gestanden, an einem solchen Zulassungspassus festzuhalten, sodass man sich letztlich doch die Frage stellen muss, ob die zuständigen Behörden immer noch nicht erkannt haben, dass es sich bei Ratten und Mäusen um Schädlinge handelt, die neben der Lebens- und Futtermittelsicherheit auch die menschliche Gesundheit massiv gefährden und beeinträchtigen können. Wenn man allerdings bedenkt, dass der Gesetzgeber Ende der 1990er-Jahre Ratten und Mäuse in Deutschland unter Tierschutz gestellt hat, muss man sich über die jetzige Entscheidung, toxische Köder bei der Schadnagerprophylaxe nicht mehr nutzen zu dürfen, auch nicht weiter wundern.




