Neue Regeln, alte Herausforderungen
Lebensmittelrechtstag für Erzeugnisse aus Getreide
Beim 33. Lebensmittelrechtstag am 15. und 16. Juni 2026 in Detmold diskutierten Fachleute aktuelle Entwicklungen rund um Kennzeichnung und Sicherheit bei Getreideerzeugnissen. Von Verpackungen über Mineralölrückstände bis hin zu Green Claims wachsen die regulatorischen Anforderungen weiter. Gleichzeitig eröffnen neue Zutaten Chancen, stellen die Branche aber auch vor komplexe rechtliche Fragen.

© AGF
Nach der Eröffnung durch AGF-Geschäftsführer Konstantin Golombek führte die Vorsitzende des Ausschusses für Lebensmittelrecht, Dr. Petra-Alina Unland von der Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG, wie gewohnt charmant und fachlich versiert durch die Veranstaltung.
Als erster Referent durfte Christian Struck vom CVUA-MEL die neuesten Beschlüsse des ALS/ALTS vorstellen. Bei einer beschreibenden Bezeichnung von Schokoladenalternativen muss die charaktergebende Zutat enthalten sein, also diejenige, die die Schokoladenbestandteile Kakao(-pulver) und Kakaobutter ersetzt, z.B. „Schokoladenalternative auf Basis von Sonnenblumenkernmehl und pflanzlichen Fetten“. Sofern produktionsbedingt Kakaobestandteile in der Schokoladenalternative nicht auszuschließen sind, ist zur Vermeidung einer Irreführung des Verbrauchers in der Kennzeichnung darauf entsprechend hinzuweisen. Des Weiteren ging es um die Kennzeichnung von Maltodextrin. Der ALS ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei der Herstellung von Früchtetee-Extrakten oder Fruchtpulverzubereitungen unter Verwendung von Maltodextrin eine zusammengesetzte Zutat entsteht, deren Bestandteile – und damit auch das Maltodextrin – im Enderzeugnis einzeln im Zutatenverzeichnis aufgeführt werden müssen. Maltodextrin ist somit kein Trägerstoff im Sinne der Definition. Diese Entscheidung kann auch für (Bio-)Backwaren und die Verwendung von Glycerin als Feuchthaltemittel und als Trägerstoff bei Pflanzenextrakten und Aromen von Bedeutung sein. Die Einstufung von Erzeugnissen als Lebensmittel versus Non-Food erläuterte Struck am Beispiel von muscimol-




